Die Ausgangslage

Die Stimmung auf beiden Seiten der Politik ist angespannt

Die Entfremdung zwischen Bürgern und Parlament ist kein Charakterfehler der Akteure – sie ist das logische Resultat einer gesellschaftlichen Weiterentwicklung. Wähler und Abgeordnete aller Ebenen „haben einen Hals".

Das bestehende deutsche Wahlrecht gilt international als sehr hoch entwickelt. Die Personalisierung erfolgt über die Erststimme, die 299 der 630 Abgeordneten bestimmt. Neuseeland hat dieses System in den 1990er-Jahren fast eins zu eins übernommen; Schottland und Wales nutzen für ihre Regionalparlamente ein vergleichbares Modell.

Aber letztlich entscheidend ist die Zweitstimme – und hier fehlt bislang die Möglichkeit, die von Parteien festgelegte Reihenfolge der Kandidaten zu beeinflussen. Genau das möchten wir ändern.

Was wir fordern

Auch bei der Wahl zum Bundestag sollen Freie Listen durch Kumulieren und Panaschieren möglich sein – wie im Kommunalwahlrecht in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und anderen Bundesländern seit Jahrzehnten bewährt. Es bedarf nur einer kleinen, aber feinen Änderung.

Was freie Listen bewirken

Vier Wirkungen – für Wähler und Gewählte

Wirkung 01

Persönliche Verantwortung

Erhöhung der persönlichen Verantwortung auf beiden Seiten der Politik – bei Wähler und Gewählten gleichermaßen.

Wirkung 02

Parteien – anerkannt und begrenzt

Anerkennung der Notwendigkeit von Parteien bei gleichzeitiger Anerkennung ihrer Grenzen und Gefahren.

Wirkung 03

Individuelle Stimmgebung

Ein individuelles Bemühen um die richtige Politik bei jedem einzelnen Wähler im Moment des Wahlaktes.

Wirkung 04

Stärkung des Persönlichen

Eine Stärkung des durch die letzte Reform geschwächten personalisierten Elementes im Wahlrecht.

Das Instrument

Kumulieren und Panaschieren – was bedeutet das?

Die Partei bleibt maßgebend: Es bleibt bei von Parteien aufgestellten Listen. Die prägende und wichtige Rolle von Parteien wird im Rahmen von FreieListen.de ausdrücklich anerkannt. Die Aufgabe von freien Listen ist es, die von der Partei festgelegte Reihenfolge zu modifizieren und damit die Macht der Partei sinnvoll zu begrenzen.

K Kumulieren

Kandidaten innerhalb einer Liste (= einer Partei) können vom Wähler mit mehr als einer Stimme gewählt werden. Der Wähler kann sein Gewicht auf einzelne Personen konzentrieren.

P Panaschieren

Der Wähler kann seine Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen (= verschiedener Parteien) verteilen. So entsteht eine echte Personen- statt Parteiwahl.

Die Grenzen jeder Partei: Die Einführung von Kumulieren und Panaschieren ist ein wirksames Korrektiv gegen das Eiserne Gesetz der Oligarchie (nach Luhmann, Michels et al.). Sie verhindert, dass Parteien in organisatorischen Narzissmus oder strukturellen Ritualismus verfallen, indem sie die interne Hierarchie einer permanenten externen Validierung durch den Wähler unterwirft.

Internationaler Vergleich

Das deutsche Wahlrecht im Überblick

Das deutsche personalisierte Verhältniswahlrecht gilt weltweit als Vorbild. Aber die Welt steht nicht still – und eine kleine Weiterentwicklung ist sinnvoll.

Vorbildlich

Deutschland

Personalisiertes Verhältniswahlrecht – international hoch angesehen. Nächster Schritt: Kumulieren und Panaschieren.

Ähnlich

Neuseeland / Schottland / Wales

Das deutsche System diente als Vorbild für diese Parlamente. Wahlkreis- und Listenstimme kombiniert.

Achtung

Ungarn – Grabenwahlrecht

Parallelwahl ohne Verrechnung zwischen Erst- und Zweitstimme. Bevorzugt die stärkste Partei erheblich.

Eingeschränkt

Italien – Rosatellum

Ähnlich auf den ersten Blick – aber: mit der Erststimme wird zugleich automatisch die Partei gewählt. Keine Trennung möglich.

Ohne Freiheit

Spanien, Portugal, Frankreich

Starre Listen ohne jede Differenzierungs- und Personalisierungsmöglichkeit für den Wähler.

Unser Ziel

Bayern, BW, Hessen …

Kommunalwahlrecht mit Kumulieren und Panaschieren – seit Jahrzehnten bewährt. Auf Bundesebene übertragen.

Einwände – sorgfältig geprüft

Gegenargumente halten einer genauen Prüfung nicht stand

Wir nehmen die Einwände ernst. Hier unsere Antworten:

1

„Die Aufstellungsversammlung entscheidet ohnehin."

Maßgebend für das Erscheinen in der Liste ist die Aufstellungsversammlung. Aber: Der Wähler ist nicht dumm – er kann derartige Positionierungsspiele durchaus erkennen und ablehnend reagieren. Eine „Entsolidarisierung" der Partei wird durch Kumulieren und Panaschieren nicht erfolgen.

2

„Markante Kandidaten stärken die Partei ohnehin schon."

Richtig – und genau das ist das Argument für freie Listen. Wahlkreiskandidaten (Bosbach, Bülow) profilieren sich und bringen Stimmen. Freie Listen erweitern dieses Prinzip auf alle Kandidaten aller Parteien.

3

„Die Reform von 2023 hat doch schon das Personalisierte Element geschwächt."

Genau deshalb fordern wir jetzt die Stärkung dieses Elements – durch Kumulieren und Panaschieren. Und zwar ohne die Begrenzung auf eine feste Anzahl von Abgeordneten zu gefährden.

4

„Exzentrische Kandidaten führen einen Wahlkampf gegen die Partei."

Die Parteien setzen den Rahmen in Form der Parteilisten. Der Wähler modifiziert über einzelne Kandidaten hinaus durch personifizierende Wahlakte „quer durch die Bank" – das bremst Einzelne, stärkt aber das Gesamtsystem.

5

„Zu viel Wählersouveränität schwächt die Regierungsfähigkeit."

Regierungsfähigkeit entsteht aus Fraktionsdisziplin – das bleibt. Aber die zunehmende Individualisierung unserer Kultur erfordert, dass sich im Wahlakt das mündige Individuum spiegelt. Eine Schwächung der Regierungsfähigkeit damit zu verbinden ist obsolet.

Aus der Praxis

Als Wahlhelfer bei der bayerischen Kommunalwahl am 8. März 2026

Am Sonntag, dem 8. März, verwandelten sich um 7 Uhr Schulräume in demokratische Hochämter. Unmengen an Stimmzetteln, graue Kisten, Siegel und Laptops. Als Wahlhelfer ordnet man sich schnell als Handlanger ein – die Maschine muss laufen.

„Man konnte das Ringen des Wählers um die richtige Politik förmlich spüren."

Bereits am Wahlabend zeigte sich die Kluft: Die „Listenkreuzler" waren schnell erfasst. Um 22 Uhr war dieser Teil der Arbeit erledigt. Doch das eigentliche Herzstück der bayerischen Wahlfreiheit – das Kumulieren und Panaschieren – wartete auf den Montag. Hier wird nicht nur gezählt, hier wird der Wille in seiner feinsten Verästelung sichtbar.

Ab Montag 8 Uhr lagen sie vor uns: die „Stimmzettel-Laken". Es war anstrengend, aber tief beeindruckend. Wir sahen Stimmzettel, auf denen Stimmen mit unglaublicher Gewissenhaftigkeit über Wahlvorschläge hinweg verteilt wurden. Ein Beispiel blieb hängen: Ein Wähler hatte seine 3er-Stimmen präzise über die Listen von Grünen und ÖDP verteilt – das Ringen um die „richtige" ökologische Politik war förmlich zu spüren.

Die Erkenntnis: Logistik braucht Digitalität

Die Arbeit dauerte bis 13:30 Uhr. In diesem Moment drängte sich eine Erkenntnis auf: Die freie Listenwahl ist auf Bundesebene mit Papier nicht handhabbar. Schon das „Münchner Laken" stößt an physische Grenzen. Die Lösung kann nicht sein, die Freiheit abzuschaffen – sondern die Stimmabgabe zu modernisieren.

Der Lösungsweg

Neben Wahllokal und Briefwahl: die Online-Wahl als dritte Möglichkeit

Freie Listen mit Kumulieren und Panaschieren lassen sich auf Bundesebene mit Papier nicht verwirklichen – für 530 Wahlvorschläge je Partei reicht kein Stimmzettel. Die Lösung: eine rechtssichere Online-Stimmabgabe, wie sie seit 2023 für Sozialwahlen gesetzlich geregelt und erfolgreich durchgeführt wird.

Weg 1

Wahllokal

Klassisch, wie bisher. Erststimme und Zweitstimme als Parteistimme.

Weg 2

Briefwahl

Bewährt, wie bisher. Unverändert möglich und sicher.

Weg 3 – Neu

Online-Wahl

Erst- und Zweitstimme wie bisher – aber mit der Möglichkeit, die Zweitstimme in Stimmenteile aufzuteilen und auf Kandidaten zu verteilen.

Erweiterung

Die kleine, aber feine Änderung

Innerhalb der Online-Wahl (und nur hier) kann der Wähler seine Zweitstimme aufteilen: innerhalb einer Partei (= Kumulieren) oder über Parteigrenzen hinweg (= Panaschieren). In München hat jeder Wähler bei der Kommunalwahl 80 Stimmenanteile – entsprechend wären beim Bundestag 630 Stimmenanteile denkbar, mit z. B. maximal 10 Anteilen pro Kandidat.

Für nicht vergebene Stimmenanteile kann der Wähler einen Wahlvorschlag (= Partei) wählen. Sein „Stimmenrest" wird auf die Kandidaten dieser Partei verteilt – kein Stimmenteil geht verloren. Alles wie in den Kommunalwahlen vieler Bundesländer – nur eben online.

Ende 2025 ermöglichte der Bundestag die Online-Stimmabgabe für alle Sozialversicherungsträger als Option für 2029. Mehr als eine Option neben Wahllokal und Briefwahl wird hier nicht vorgeschlagen.

Unsere Forderung

Auch bei der Wahl zum Deutschen Bundestag: Freie Listen durch Kumulieren und Panaschieren – als Online-Option neben Wahllokal und Briefwahl. Rechtssicher, erprobt, und demokratisch konsequent.

Nicht „Friede, Freude, Eierkuchen" ist das Ziel, sondern eine der gesellschaftlichen Entwicklung angemessene Verlaufsform der demokratischen Wahl als zeitlich begrenzte Machtübertragung.

Schreiben Sie uns
TK

Thomas Kussmaul

Jahrgang 1952 – einst politisch 16 Jahre aktiv, seit 25 Jahren ohne Parteizugehörigkeit und parteipolitische Arbeit. Initiator von FreieListen.de (n. e. V.).